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Interessengemeinschaft Abwasserbeiträge
Stadt Lommatzsch GbR
Elbtalstraße 14
01623 Lommatzsch , den 18.03.2008
Stadtverwaltung Lommatzsch
Bürgermeisterin Frau Dr. Maaß
Am Markt 1
01623 Lommatzsch
nachrichtlich
Stadträte der Stadt Lommatzsch
Einwende gegen den Entwurf der Haushaltssatzung und Haushaltplan 2008 gemäß §§
74, 75 und 76 Abs. 1 Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO)
Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltplans 2008 lag in der Zeit vom 05.03.
bis 13.03.2008 zur Einsicht gemäß § 76 Abs. 1 SächsGemO aus. Nach Einsicht in den Entwurf
zur Haushaltsatzung bringen wir nachfolgende Einwände gegen den Entwurf der Haushaltsatzung
2008 vor und bitten zwingend um Prüfung und Bearbeitung:
I. Sachverhalt:
Sonstige Bereiche:
- Mittelschule Lommatzsch, Zuwendungsbescheid bereits im Jahr 2007 erhalten. Warum
verspäteter Baubeginn? Warum hat sich die Stadtverwaltung nicht schon früher um
Fördermittel bemüht, wo ein höherer Fördersatz noch möglich war?
- 2008 sind Personalausgaben der Stadt Lommatzsch i. H. v. 1.275.300 EUR geplant,
das ist eine Erhöhung der Personalausgaben (1.247.400 EUR lt. HH-Plan 2007) gegenüber
2007 um 27.900 EUR, darunter fallen z. B. Personalkosten für das „Freibad
Lommatzsch“ i. H. v. 41.000 EUR (1,1 Stelle) und Personalkosten für den Bauhof i. H.
v. 200.600 EUR, das ist wiederum eine Erhöhung um 70.000 EUR gegenüber 2007.
Was begründet diese Erhöhung? Wegen der HH-Sanierung wird Widerspruch gegen
diese Erhöhung eingelegt!
Von 2009 bis 2015 werden über KW Vermerk 8 VzA abgebaut
- 09 3 VzÄ - 11 2 VzÄ
- 14 2 VzÄ - 15 1 VzÄ
Wer übernimmt die Aufgaben dieser Stellen nach dem Abbau? Oder hat die Stadtverwaltung
für die z. z. zu bewältigenden Aufgaben bereits noch zu viele Stellen besetzt?
- Für 2008 sind 150.000 EUR Mieteinnahmen geplant, rechtfertig das kommunale Wohneigentum
1,5 VzÄ?
- Personalkosten: Gemeindeorgan (1 Beamter+ 0,5 VzÄ Sekretariat) 140.000 EUR, Beitrag
Versorgungskasse 42.500 EUR erscheint sehr hoch, bitte die einzelnen Positionen,
aus denen sich der Gesamtbetrag zusammensetzt, sowie den Beitrag für die Versorgungskasse
erläutern.
- Die Schlüsselzuweisung betrug
2007 887.000 EUR
2008 1.542.100 EUR
Aus welchen Gründen wurde die Zuweisung gegenüber 2007 erhöht?
2
- Entnahme Sonderrücklage Abwassergebühr 263.00 EUR:
Wieso kann ein derartiger Überschuss entstehen? Wäre hier nicht die Gebührenkalkulation
zu überarbeiten? Hätte diese Rücklage nicht im Jahr 2007 bereits im innerstädtischen
Kanalsystem investiert werden können?
- Zuführung VwHH zum VmHH in Höhe von 570.200 EUR. Für Tilgung von Krediten sind
394.000 EUR notwendig, aber nur 307.000 EUR in HH vorhanden. 263.00 EUR Rücklage
werden vom VmHH in den VwHH transferiert. Würde diese Zuführung an den
VwHH nicht erfolgen, könnte die Mindestzuführung (in Höhe der ordentlichen Tilgung
bzw. Kreditbeschaffungskosten) nicht realisiert werden Im Vorbericht zum Haushaltplan
wird diese Aktion nicht erläutert. Warum nicht?
Abwasserbereich:
- HHST 713000.4 AZV Umlage i. H. v. 180.000 EUR
- HHST 7010-002 AZV Investitionsumlage i. H. v. 12.500 EUR
- HHST 7010-002 AZV Tilgungsumlage i. H. v. 14.600 EUR
- HHST 400000 34.000 EUR Personalkosten (0,5 VzÄ) Abwasser
- HHST 515300-7 Unterhaltung Mischwasserkanalisation 227.000 EUR das ist ein
plus von 197.000 EUR gegenüber 2007
- HHST 7050-008 ABK 20.000 EUR Lt. Beschluss Nr. 2007/029 wurde ein Betrag
i. H. v. 10.115 EUR von den Stadträten beschlossen. Wie ist diese Differenz begründet?
- HHST 956200.5 ABK ländliche Orte 71. 342 EUR im HH eingestellt
- HHST 956300.1 Allg. Kanalisationsplan 189.245 EUR im HH eingestellt
- HHST 7050-028 Schmutzwasser Paltzschen: Es wurden Ausgaben i. H. v. 100.000
EUR im Jahr 2007 und 419.800 EUR im Jahr 2008, ein Eigenanteil i. H. v. 476.000
EUR und ein Zuschuss von 15.000 EUR im Jahr 2008 eingestellt. Paltzschen ist lt. „Überarbeitung
Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Lommatzsch“ durch KBS im Juli
2007 als unwirtschaftliche Investition eingestuft. In den Ausarbeitungen von KBS wird
Paltzschen für die dezentrale private Entsorgung vorgeschlagen. Bei der Überleitung in
den Hauptsammler Lommatzsch – Riesa beträgt der Deckungsbeitrag -14.766 EUR
mit einer Gesamtkostenbelastung je Einwohner von 4.381 EUR im Vergleich zur dezentralen
Entsorgung mit einem Deckungsbeitrag von 0 EUR und einer Kostenbelastung
je Einwohner von 3.625 EUR. Bei dieser Investition handelt es sich damit um eine
unwirtschaftliche Investition.
- HHST 7050-040 Kläranlage Wachtnitz 59.300 EUR davon Eigenanteil 48.100 EUR
eingestellt.
- HHST 7050-041 Was steht hinter der Haushaltstelle 7050-041 Kanalanschluss Überleitung
GKA?
- HHST 7050-027 Schmutzwasser Dörschnitz im Jahr 2010 sind 304.400 EUR und ein
Eigenanteil von 304.400 EUR und im Jahr 2011 sind 366.000 EUR mit einem Eigenanteil
von 336.000 EUR geplant, sowie ein Zuschuss von 30.000 EUR.
- Kanalinvestitionen 2008/2009 in der Innenstadt von Lommatzsch betragen:
HHST Name der Straße 2008 2009
HHST 7050-038 Frauenstaße
166.000 EUR
HHST 7050-038 Toßberg
70.500 EUR
HHST 7050-038 Markt unterer Teil
70.000 EUR
HHST 7050-038 Markt Oberer Teil
39.500 EUR 62.000 EUR
HHST 7050-038 Innere Meißner Str. 103.500EUR
346.000 EUR 165.500 EUR
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Die Interessengemeinschaft erhebt Einwände gegen die Gesamtinvestitionen im Abwasserbereich
2008, i. H. v. 871.000 EUR, der Erhebung von Abwasserbeiträgen in H. von
434.000 EUR in 2008 und fordert vorerst die Streichung der HHST HHST 7050-028,
HHST 7050-040, HHST 7050-041, HHST 7050-027, HHST 7050-038, HHST 7000- 001.
Weithin wird die Erhaltung der Rücklagen der bereits erhobenen Abwasserbeiträge, sowie
eine kritische Überprüfung der Personalausgaben hinsichtlich tatsächlicher Notwendigkeit
und vorgezogener Lohnangleichung an das Westniveau gefordert.
II. Begründung:
- Zurzeit liegt kein beschlossenes ABK vor, in denen diese Maßnahmen enthalten sind.
- Bisher erfolgte keine Überarbeitung der Globalberechnung in der die neu geplanten Investitionen
eingebunden sind.
- Die Stadt Lommatzsch führt jährlich 207.100 EUR Umlage an den AZV Oberes Elbtal
Riesa ab, davon allein 12.500 EUR als Investitionsumlage. In der Bürgerversammlung
im September 2007 in Barmenitz hat die Bürgermeisterin den Bürgern hinsichtlich des
Kanalbaus von Striegnitz nach Dörschnitz erklärt, dass dies der AZV bezahlt und der
Stadt und den Bürgern dafür keine Kosten entstehen. Aus welchen Gründen zahlt dann
die Stadt Lommatzsch diese Investitionsumlage?
- Wodurch ist die Erhöhung der Unterhaltung der Mischwasserkanalisation um 197.000
EUR im Jahr 2008 gegenüber 2007 (30.000 EUR) bedingt!
- HHST 7050-040 Kläranlage Wachtnitz: Wie erklärt sich dieser Eigenanteil? Nach unserer
Auffassung liegt hier eine unwirtschaftliche Investition vor, da die Kläranlage nur für
ein öffentliches Gebäude errichtet wird. In diesem sind 2 Wohnungen vorhanden, wovon
bereits eine Wohnung leer steht und nur die zweite Wohnung vermietet ist und ein
öffentlicher Raum, der von der Feuerwehr oder für Einwohnerversammlungen genutzt
wird. Es wird um Klärung zum Sachverhalt, insbesondere zur Frage der Wirtschaftlichkeit
der Kläranlage gebeten.
- HHST 7050-041
Was steht hinter der Haushaltstelle 7050-041 Kanalanschluss Überleitung GKA? Die
Angabe Kanalanschlussüberleitung GKA ist für die Bürger nicht verständlich und wäre
vor der Beschlussfassung entsprechend zu erläutern. Der Bürger kann von seinem
Recht, Einwendungen vorzubringen, nicht Gebrauch machen.
- HHST 7050-028 Schmutzwasser Paltzschen
Die Investitionskosten werden eingestellt, obwohl ein verbindliches Abwasserbeseitigungskonzept
noch nicht vorliegt. In einer Beratung am 6.12.2007 wurde vereinbart,
dass sowohl Globalberechnung, als auch Gebührenkalkulation fortzuschreiben sind
(siehe auch Schreiben vom 5.3.2008 an den Bevollmächtigten der Vertreter der Interessengemeinschaft
Abwasserbeiträge der Stadt Lommatzsch). In diesem Schreiben
wird auch folgendes ausgeführt:
● Ein Abwasserbeseitigungskonzept liegt seit dem 27.10.2007 vor. Der Stadtrat
möchte dieses jedoch nicht ohne Kenntnis der finanziellen Auswirkungen beschließen.
Wir verweisen auf die laufende Überarbeitung der Globalberechnung.
Umsetzung von unwirtschaftlichen Investitionen (Paltzschen – siehe Ausarbeitung von
KBS vom Juli 2007) mit Steuergeldern und Abwasserbeiträgen. Hier wird gegen die
Bestimmungen der Sächsischen Kommunalhaushaltsverordnung vom 8.2.2008 verstoßen.
§ 12 Abs. 2 regelt:
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● Bevor Investitionen von erheblicher finanzieller Bedeutung beschlossen werden,
soll unter mehreren in Betracht kommenden Möglichkeiten durch Vergleich der
Anschaffungs- und Herstellungskosten und der Folgekosten die für die Gemeinde
wirtschaftlichste Lösung ermittelt werden. Dabei ist die künftige Bevölkerungsentwicklung
zu berücksichtigen. (entspricht alte Fassung, dort § 10)
Da unwirtschaftliche Investitionen finanziert werden sollen, sollte überprüft werden, ob
der tatsächliche Investitionsaufwand für die Kanalsanierung Paltzschen beschlossen
wird. Wir halten dies nicht für sinnvoll. Woher kommen die Einnahmen einschließlich
Zuschuss?
- HHST 7050-027 Schmutzwasser Dörschnitz
Auch hier liegt ein verbindliches Abwasserbeseitigungskonzept sowie eine Globalberechnung
nicht vor, so dass es an der Grundlage fehlt, diese Position in den Haushalt
aufzunehmen. Auf die Ausführungen zu Paltzschen nehmen wir Bezug.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, sämtliche Investitionen über Gebühren zu finanzieren.
Zu diesem Zweck soll die Globalberechnung sowie die Gebührenkalkulation
bis zum 31.3.2008 erarbeitet werden (siehe Schreiben der Bürgermeisterin vom
5.3.2008) Auf dieser Grundlage soll dann eine Abstimmung zwischen Herrn Burkersrode
(KBS) und Herrn Dr. Hoyer (Interessengemeinschaft Abwasserbeiträge Stadt Lommatzsch)
stattfinden, um den Stadträten einen Vorschlag zur Gebührenfinanzierung im
Abwasserbereich zu unterbreiten. Mit der Einstellung der Investitionen werden jedoch
vollendete Tatsachen geschaffen, so dass die vorgenannte Forderung vertreten wird.
- Die Erhaltung der Rücklagen der bereits erhobenen Abwasserbeiträge ist im HH nicht
nachgewiesen, da diese nur zweckgebunden für Abwasserinvestitionen erhoben werden
dürfen (vgl. § 17 SächsKAG, § 19 SächsKomHVO).
- Die Einleitungsgenehmigung für die Kläranlage Striegnitz läuft 2008 aus, was wird aus
dieser Kläranlage, Ertüchtigung oder Überleitung zum Hauptsammler Lommatzsch -
Riesa. Was passiert ab 01.01.2009 mit dem Schmutzwasser von Striegnitz. Wann wird
die Verlängerung der Einleitegenehmigung beantragt? Weiterhin ist auch hier nicht
nachgewiesen, dass unter mehreren in Betracht kommenden Möglichkeiten der Investition
durch Vergleich der Anschaffungs- und Herstellungskosten und der Folgekosten
die für die Gemeinde wirtschaftlichste Lösung (LAWA - Kostenvergleich für 15 Jahre)
ermittelt wurde. (§ 12 Abs. 2 SächsKomHVO; alt § 10). So stellt sich, nach Auffassung
der Bürger von Striegnitz, die Ertüchtigung der vorhandenen Kläranlage, anstatt der
Überleitung nach Riesa, als die wirtschaftlichste Variante dar.
- Die Personalkosten im Abwasserbereich in Höhe von 34.000 EUR sind nicht nachgewiesen.
Wofür sind diese notwendig?
- Wer hat das ABK (HHST 956200.5 – i. H. von 71.342 EUR), wann in Auftrag gegeben
und wo ist dies einzusehen?
- Wann wird der Kanalisationsplan (HHST 956300.1) erstellt und mit welchen Aussagen
auch hinsichtlich Instandsetzung bzw. Ertüchtigung der Anlagen, da derzeit noch kein
bestätigtes ABK vorliegt? Muss dieser oder das ABK von einer übergeordneten Behörde
bestätigt werden?
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- Der Reduzierung der Personalausgaben im Bauhof durch Umsetzung der Vorschläge
im Konzept der Interessengemeinschaft Abwasserbeiträge der Stadt Lommatzsch ist
nicht Rechnung getragen worden. Warum?
- Die noch offenen Fragen hinsichtlich der Einführung einer neuen Gebührenkalkulation
sind nicht geklärt (Einführung einer Benutzungsgebühr, die sich aus einer Grund- und
einer mengenabhängigen Verbrauchsgebühr zusammensetzt). Ein entsprechender
Vorschlag der Interessengemeinschaft liegt vor und soll zwischen den Beteiligten nach
Vorlage der Globalberechnung und Gebührenkalkulation abgestimmt werden, um die
Investitionen im Abwasserbereich anstatt über Beiträge über Gebühren zu finanzieren.
Solange diese Frage nicht geklärt ist, sollte von der Einstellung der Beitragserhebung
im Haushaltsplan Abstand genommen werden.
- Die Erarbeitung einer auf die geplanten Investitionen ausgerichteten neuen Gebührenkalkulation
fehlt bisher. Warum?
- Warum wird trotz Haushaltkonsolidierung die tarifliche Lohnanpassung von 2009 auf
2008 schon vorgezogen? Im Gegenzug werden den Bürgern Abwasserbeiträge abgefordert.
Hier sind unverzüglich Personalsparmaßnahmen noch für den Haushalt 2008
wirksam umzusetzen (siehe I Sachverhalt).
Gallasch Grübler Krüger
Leipert Lippert Schwärig
Geschäftsführende Gesellschafter der Interessengemeinschaft Abwasserbeiträge
Stadt Lommatzsch
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